Ein Balkonkraftwerk kostet je nach Set zwischen rund 200 und 800 Euro – und hängt danach Wind und Wetter ausgesetzt an der Fassade. Kein Wunder, dass viele fragen: Ist das eigentlich versichert? Die gute Nachricht: In den allermeisten Fällen ja, und zwar ohne teure Extra-Police. Dieser Artikel erklärt, welche Versicherung wann greift, was sich 2023 geändert hat und worauf du trotzdem achten solltest.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Balkonkraftwerk ist bei den meisten Versicherern über die Hausratversicherung mitversichert – eine eigene PV-Police brauchst du dafür in der Regel nicht.
- Schäden, die dein Gerät bei anderen anrichtet (z. B. herabfallendes Modul), deckt die private Haftpflichtversicherung.
- Der GDV hat seine Musterbedingungen erweitert, sodass Balkonkraftwerke ausdrücklich in die Hausratpolice fallen – bei Neuverträgen automatisch, bei Altverträgen meist per Umstellung.
- Ein kurzer Anruf beim Versicherer lohnt sich: Prüfen, ob dein Vertrag die neuen Bedingungen enthält.
Hausrat oder Haftpflicht? Zwei verschiedene Fragen
Beim Versichern eines Balkonkraftwerks geht es um zwei ganz unterschiedliche Risiken, die man leicht durcheinanderbringt:
Beide zusammen decken die typischen Balkonkraftwerk-Fälle ab. Schauen wir sie einzeln an.
Die Hausratversicherung: dein Gerät gegen Sturm, Feuer & Blitz
Der entscheidende Schritt kam Ende 2023: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat seine Musterbedingungen für die Hausratversicherung erweitert und Balkonkraftwerke ausdrücklich aufgenommen. Der Verband formuliert es klar:
Die Hausratversicherung, die viele Mieterinnen und Mieter ohnehin haben, reicht für die Absicherung sogenannter Balkonkraftwerke aus.
Für ein Steckersolargerät brauchst du damit in aller Regel keine teure separate Photovoltaik-Versicherung, wie sie für große Dachanlagen üblich ist.
Ein ehrlicher Haken bleibt: Die neuen Bedingungen gelten zunächst für Neuverträge. Der GDV empfiehlt deshalb allen Besitzern, mit ihrem Versicherer über den bestehenden Vertrag zu sprechen – „in der Regel dürften die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden".
Die Haftpflichtversicherung: wenn dein Gerät andere schädigt
Das zweite, oft wichtigere Risiko ist die Haftung gegenüber Dritten. Ein Balkonkraftwerk hängt an der Außenwand – häufig über einem Gehweg, einer Straße oder dem Nachbarbalkon. Löst sich ein Modul oder ein Teil der Halterung und verursacht einen Schaden, haftest du. Genau hier springt die private Haftpflichtversicherung ein: Sie deckt laut GDV den Fall, dass sich „zum Beispiel ein Modul löst und den Balkon der Nachbarn beschädigt".
Eine private Haftpflicht hat fast jeder Haushalt ohnehin. Wichtig ist nur, dass sie aktuell und ausreichend hoch ist. Bei einer Montage über öffentlichem Grund solltest du besonders auf eine fachgerechte, standsichere Befestigung achten – nicht nur der Versicherung wegen, sondern weil du im Ernstfall trotz Versicherung in der Verantwortung stehst.
Auf einen Blick: Wer zahlt welchen Schaden?
So verteilen sich die typischen Schadenfälle auf die Policen-Typen – inklusive des Unterschieds zwischen neuen und alten Hausratbedingungen:
| Schadenfall | Hausratneue Bedingungen | HausratAltvertrag | Private Haftpflicht | Separate PV-Policefür Dachanlagen |
|---|---|---|---|---|
| Sturm oder Hagel beschädigt das Modul | Ja | Vertrag prüfen | – nein | – nicht nötig |
| Feuer | Ja | Vertrag prüfen | – nein | – nicht nötig |
| Überspannung durch Blitzschlag | Ja | Vertrag prüfen | – nein | – nicht nötig |
| Modul löst sich und schädigt Dritte | – nein | – nein | Ja | – nicht nötig |
Braucht es eine spezielle Photovoltaik-Versicherung?
Für ein Balkonkraftwerk in aller Regel nein. Spezielle Photovoltaik- oder Elektronikversicherungen richten sich an große Dachanlagen mit fünfstelligen Investitionssummen. Für ein Steckersolargerät im niedrigen dreistelligen bis unteren vierstelligen Bereich stehen Beitrag und Nutzen einer Extra-Police meist in keinem sinnvollen Verhältnis. Die Verbraucherzentrale rät ohnehin, Garantie- und Versicherungsbedingungen genau zu lesen, statt reflexhaft eine Zusatzversicherung abzuschließen.
So gehst du praktisch vor
- Hausratvertrag prüfen. Enthält deine Police die aktuellen GDV-Bedingungen? Ein Anruf oder eine kurze Mail an den Versicherer klärt das.
- Ggf. umstellen lassen. Bei Altverträgen die Umstellung auf die neuen Bedingungen anfragen – meist unkompliziert.
- Haftpflicht checken. Ist eine private Haftpflicht vorhanden und die Deckungssumme angemessen? Für die meisten Haushalte passt das schon.
- Montage dokumentieren. Fachgerechte Befestigung und ein paar Fotos helfen im Schadenfall – und der Vermieter darf einen Versicherungsnachweis verlangen (siehe Mietrecht).
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Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Verbraucherinformationen wieder (Stand: 18. Juli 2026) und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Maßgeblich sind immer die konkreten Bedingungen deines Vertrags. Alle Aussagen sind mit den unten verlinkten Quellen belegt.