Balkonertrag

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    Balkonkraftwerk-Förderung in Hessen

    Für Hessen haben wir aktuell kein landesweites Förderprogramm speziell für Balkonkraftwerke erfasst. Es gilt aber bundesweit die 0 %-Mehrwertsteuer, und einzelne Kommunen fördern zusätzlich. Alles Erfasste findest du hier, mit Status, Betrag und Quelle.

    Landesförderung Hessen

    Kein landesweites Balkonkraftwerk-Förderprogramm in Hessen erfasst. Sobald das Land eines auflegt, nehmen wir es hier auf, aktiviere den Förder-Alarm, um benachrichtigt zu werden.

    Kommunale Programme in Hessen

    Zuschüsse einzelner Städte und Gemeinden. Ob sie für dich gelten, hängt von deiner PLZ ab, prüfe das im Förder-Finder.

    Kommunale Förderung · PLZ 642

    Darmstadt: 200 € je Modul, max. 400 €

    offen

    Pauschal 200 € für ein Standard-Solarmodul (200 bis 450 W Systemleistung), 400 € für zwei Module (ab 450 W), höchstens 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten. Anschluss ans öffentliche Stromnetz ist Voraussetzung; Bewilligung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Wird laut Stadt auch 2026 fortgeführt.

    Darmstadt · Stand: 28. August 2026 Zur offiziellen Quelle →
    Kommunale Förderung · PLZ 603,604,605,659

    Frankfurt am Main: Klimabonus-Mittel für Mini-PV ausgeschöpft

    erschöpft

    Die Mittel für den Fördergegenstand Mini-PV-Anlage im Klimabonus sind seit dem 03.06.2025 ausgeschöpft, für Balkonkraftwerke ist keine Antragstellung mehr möglich. Andere Klimabonus-Bausteine wie Dach-Solaranlagen (20 %) laufen weiter.

    Frankfurt am Main · Stand: 28. August 2026 Zur offiziellen Quelle →
    Kommunale Förderung · PLZ 341,342,343

    Kassel: 150 € für alle Bürger:innen

    offen

    150 € pro Haushalt für ein steckerfertiges Gerät bis 2.000 Wp (Wechselrichter bis 800 VA), Antrag vor dem Kauf über das Online-Portal der Stadt. Für einkommensschwache Haushalte übernimmt der Stromspar-Check Anschaffung und Installation vollständig. Programm läuft 2024 bis Ende 2026.

    Kassel · Stand: 28. August 2026 Zur offiziellen Quelle →

    Bundesweit: gilt auch in Hessen

    0 % Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke (§ 12 Abs. 3 UStG)

    offen

    Seit dem 01.01.2023 gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 % auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen, ausdrücklich auch für Balkonkraftwerke ab 300 Watt. Kein Antrag nötig, der Preisvorteil wirkt direkt beim Kauf. Die Regelung ist nicht befristet.

    Zur offiziellen Quelle →

    Hinweis: Förderbudgets sind oft schnell erschöpft und Bedingungen ändern sich. Die Status-Angaben geben den letzten von uns geprüften Stand wieder. Kläre die aktuellen Konditionen immer über die verlinkte offizielle Quelle und stelle den Antrag in der Regel vor dem Kauf.

    Quelle: finanztip.de, co2online.de & offizielle Förderstellen · Stand: 28. August 2026 · Hand-recherchiert · Angaben ohne Gewähr, offizielle Quelle bei jedem Programm verlinkt

    Balkonkraftwerke in Hessen

    Städte in Hessen mit den meisten angemeldeten Balkonkraftwerken. Auf der jeweiligen Stadtseite findest du lokale Zahlen, den Ertrag vor Ort und passende Förderung.

    Förder-Alarm für Hessen

    Wir mailen dir, sobald es in Hessen eine neue oder wieder geöffnete Balkonkraftwerk-Förderung gibt. Double-Opt-in, jederzeit abbestellbar, kein Spam.

    Der Versand startet in Kürze, die Anmeldung schalten wir dann hier frei.

    Häufige Fragen

    Gibt es in Hessen eine Landesförderung für Balkonkraftwerke?
    Nein, aktuell haben wir für Hessen kein landesweites Förderprogramm speziell für Balkonkraftwerke erfasst. Einzelne Kommunen fördern aber, auf dieser Seite findest du die erfassten kommunalen Programme.
    Wie finde ich Förderung für meine Stadt in Hessen?
    Kommunale Zuschüsse hängen von deiner Postleitzahl ab. Gib sie oben im Förder-Finder ein, wir zeigen dir dann alle passenden Programme deiner Kommune, deines Bundeslandes und bundesweit. Auf dieser Seite listen wir die für Hessen bereits erfassten kommunalen Programme.
    Gilt die bundesweite 0 % Mehrwertsteuer zusätzlich?
    Ja. Der Nullsteuersatz auf Balkonkraftwerke gilt seit 2023 in ganz Deutschland und wird beim Kauf automatisch angesetzt, zusätzlich zu einem eventuellen Landes- oder Kommunalzuschuss. Ob sich mehrere Zuschüsse kombinieren lassen, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen ab.
    Was bedeuten die Status-Angaben?
    „offen“ = Anträge sind derzeit möglich. „erschöpft“ = Budget aufgebraucht. „ausgelaufen“ = Programm regulär beendet. „angekündigt“ = geplant, aber noch nicht gestartet. „zu prüfen“ = Bedingungen nicht abschließend bestätigt. Bitte offizielle Quelle prüfen.

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