Balkonertrag

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    Schreiben an den Vermieter erstellen

    Für ein Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung brauchst du die Zustimmung des Vermieters. Seit Oktober 2024 hast du darauf grundsätzlich einen Anspruch (§ 554 BGB). Fülle die Felder aus, wir bauen dir daraus ein sachliches, druckfertiges Schreiben. Alles passiert direkt in deinem Browser, es wird nichts gespeichert oder verschickt.

    Deine Daten (Mieter)
    Empfänger (Vermieter / Verwaltung)
    Deine Anlage

    Leer lassen für die Formulierung „in den nächsten zwei Wochen“.

    Tipp zum PDF: Im Druckdialog „Als PDF speichern“ wählen. Es wird nur der Brief gedruckt, ohne Menü, Formular und Fußzeile.

    Vorschau

    DIN-A4-Brief
    [Dein Name] · [Straße Hausnr.] · [PLZ Ort]
    [Name des Vermieters]
    [Straße Hausnr.]
    [PLZ Ort]
    [Ort], den [Datum]
    Zustimmung zur Installation eines Steckersolargeräts (Balkonkraftwerk)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Mit freundlichen Grüßen

    [Dein Name]

    Rechtlicher Hinweis: Diese Vorlage ist eine unverbindliche Hilfestellung und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfe die Angaben vor dem Versand.

    Deine Rechtslage in Kürze

    • Anspruch auf Zustimmung: Seit dem 17. Oktober 2024 zählen Steckersolargeräte laut § 554 BGB (Miete) und § 20 WEG (Eigentum) zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Mieter haben deshalb grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter zustimmt.
    • Ablehnung nur in Ausnahmefällen: Der Vermieter kann nur ablehnen, wenn ihm die Maßnahme unzumutbar ist, etwa bei Gefährdung der Gebäudesicherheit, Denkmalschutz oder erheblicher Beeinträchtigung. Über das „Wie“ (z. B. Befestigungsart) darf er mitreden, über das „Ob“ in der Regel nicht.
    • Fair bleiben: Eine fachgerechte, rückbaubare Montage und der Hinweis auf deine Haftpflicht-/Versicherungssituation erhöhen die Chance auf ein schnelles Ja. Mehr dazu im Ratgeber Mietrecht & Balkonkraftwerk.

    Nach dem Ja: anmelden

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    Häufige Fragen zum Vermieter-Schreiben

    Brauche ich als Mieter die Zustimmung des Vermieters für ein Balkonkraftwerk?
    Für die Montage am Balkon, an der Fassade oder am Geländer greifst du ins äußere Erscheinungsbild bzw. die Bausubstanz ein, dafür brauchst du die Zustimmung des Vermieters. Die gute Nachricht: Seit dem 17. Oktober 2024 hast du darauf grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch (§ 554 BGB). Du musst also fragen, bekommst aber im Regelfall ein Ja. Ein reines Aufstellen auf dem Balkonboden ohne Befestigung ist rechtlich meist unkritischer.
    Darf der Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten?
    Ein pauschales Verbot ist seit Oktober 2024 in der Regel nicht mehr zulässig. Steckersolargeräte zählen laut § 554 BGB (Miete) und § 20 WEG (Eigentum) zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Der Vermieter darf nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen, etwa bei Gefährdung der Gebäudesicherheit oder Denkmalschutz. Über das „Wie“ der Montage darf er mitreden, über das „Ob“ meist nicht. Details im Ratgeber Mietrecht & Balkonkraftwerk.
    Aus welchen Gründen darf der Vermieter Nein sagen?
    Nur wenn ihm die konkrete Maßnahme unzumutbar ist. Typische anerkannte Gründe sind Gefährdung der Statik oder Gebäudesicherheit, Denkmal- oder Ensembleschutz, eine erhebliche optische Beeinträchtigung oder wenn eine deutlich schonendere, ebenso wirksame Montage möglich wäre. Ästhetisches Missfallen allein oder ein grundsätzliches „will ich nicht“ reichen nach der neuen Rechtslage in der Regel nicht aus.
    Was muss in ein Schreiben an den Vermieter zum Balkonkraftwerk rein?
    Sinnvoll sind: deine Adresse und die des Vermieters, eine klare Betreffzeile, das geplante Gerät (Modell, max. 800 W Wechselrichter, Modulleistung), der Montageort und die Art der Befestigung (möglichst rückbaubar), der Hinweis auf deinen Anspruch nach § 554 BGB, die Zusage zu fachgerechter Installation und Anmeldung im Marktstammdatenregister sowie eine höfliche Frist zur Rückmeldung. Genau diese Punkte füllt der Generator oben automatisch für dich aus.
    Was passiert, wenn der Vermieter nicht auf mein Schreiben reagiert?
    Schweigen gilt nicht automatisch als Zustimmung. Setze im Schreiben eine angemessene Frist (z. B. zwei Wochen) und hebe eine Kopie samt Versandnachweis auf. Kommt keine Reaktion oder eine unbegründete Ablehnung, kannst du schriftlich erinnern. Bleibt es dabei, helfen ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht weiter, im Streitfall lässt sich der Anspruch aus § 554 BGB notfalls gerichtlich durchsetzen.
    Gilt der Anspruch auf Zustimmung auch für Wohnungseigentümer (WEG)?
    Ja. Für Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft wurde parallel § 20 Abs. 2 WEG angepasst: Auch hier zählt das Steckersolargerät zu den privilegierten baulichen Veränderungen, auf die grundsätzlich ein Anspruch besteht. Du brauchst aber einen Beschluss der Eigentümerversammlung über das „Wie“ (Ausführung), nicht über das „Ob“.
    Brauche ich eine Zustimmung, wenn ich das Balkonkraftwerk nur aufstelle und nichts befestige?
    Stellst du die Module frei auf dem eigenen Balkonboden auf, ohne am Geländer, an der Fassade oder am Gebäude zu befestigen, greifst du kaum in die Bausubstanz oder das äußere Bild ein. Das ist rechtlich deutlich unkritischer und oft ohne ausdrückliche Zustimmung möglich. Sobald etwas außen sichtbar montiert oder am Bau befestigt wird, solltest du den Vermieter aber einbeziehen. Im Zweifel ist ein kurzes, freundliches Schreiben der sichere Weg.
    Darf der Vermieter eine bestimmte Befestigung oder einen Fachbetrieb verlangen?
    Über das „Wie“ der Montage darf der Vermieter mitbestimmen. Er kann also z. B. auf eine rückbaubare, fachgerechte Befestigung ohne Bohren bestehen oder einen Nachweis der ordnungsgemäßen Installation verlangen. Das grundsätzliche „Ob“, also ob du überhaupt ein Balkonkraftwerk anbringen darfst, kann er dir damit aber nicht verwehren. Biete im Schreiben proaktiv eine schonende Befestigung an, das erhöht die Chance auf ein schnelles Ja.
    Muss ich das Balkonkraftwerk beim Auszug wieder abbauen?
    In der Regel ja. Übliche Praxis und meist auch Bestandteil der Zustimmung ist, dass du die Anlage bei Auszug vollständig und rückstandslos zurückbaust und den ursprünglichen Zustand wiederherstellst. Deshalb ist eine rückbaubare Befestigung (z. B. Haken statt Bohren) von Anfang an sinnvoll, der Musterbrief oben sagt das dem Vermieter direkt zu.
    Ist der Musterbrief kostenlos, und werden meine Daten gespeichert?
    Ja, der Generator ist komplett kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Der Brief wird vollständig in deinem Browser erzeugt: Es werden keine Eingaben an unseren Server gesendet, nichts gespeichert und keine E-Mail abgefragt. Sobald du die Seite schließt, sind deine Daten weg. Für ein PDF klickst du auf „Drucken / als PDF speichern“ und wählst im Druckdialog „Als PDF speichern“.