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Schreiben an den Vermieter erstellen

Für ein Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung brauchst du die Zustimmung des Vermieters. Seit Oktober 2024 hast du darauf grundsätzlich einen Anspruch (§ 554 BGB). Fülle die Felder aus – wir bauen dir daraus ein sachliches, druckfertiges Schreiben. Alles passiert direkt in deinem Browser, es wird nichts gespeichert oder verschickt.

Deine Daten (Mieter)
Empfänger (Vermieter / Verwaltung)
Deine Anlage

Leer lassen für die Formulierung „in den nächsten zwei Wochen“.

Tipp zum PDF: Im Druckdialog „Als PDF speichern“ wählen. Es wird nur der Brief gedruckt – ohne Menü, Formular und Fußzeile.

Vorschau

DIN-A4-Brief
[Dein Name] · [Straße Hausnr.] · [PLZ Ort]
[Name des Vermieters]
[Straße Hausnr.]
[PLZ Ort]
[Ort], den [Datum]
Zustimmung zur Installation eines Steckersolargeräts (Balkonkraftwerk)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit freundlichen Grüßen

[Dein Name]

Rechtlicher Hinweis: Diese Vorlage ist eine unverbindliche Hilfestellung und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfe die Angaben vor dem Versand.

Deine Rechtslage in Kürze

  • Anspruch auf Zustimmung: Seit dem 17. Oktober 2024 zählen Steckersolargeräte laut § 554 BGB (Miete) und § 20 WEG (Eigentum) zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Mieter haben deshalb grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter zustimmt.
  • Ablehnung nur in Ausnahmefällen: Der Vermieter kann nur ablehnen, wenn ihm die Maßnahme unzumutbar ist – etwa bei Gefährdung der Gebäudesicherheit, Denkmalschutz oder erheblicher Beeinträchtigung. Über das „Wie“ (z. B. Befestigungsart) darf er mitreden, über das „Ob“ in der Regel nicht.
  • Fair bleiben: Eine fachgerechte, rückbaubare Montage und der Hinweis auf deine Haftpflicht-/Versicherungssituation erhöhen die Chance auf ein schnelles Ja. Mehr dazu im Ratgeber Mietrecht & Balkonkraftwerk.

Nach dem Ja: anmelden

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Häufige Fragen zum Vermieter-Schreiben

Brauche ich als Mieter wirklich die Zustimmung des Vermieters?
Für die Montage am Balkon, an der Fassade oder am Geländer greifst du in die Bausubstanz bzw. das äußere Erscheinungsbild ein – dafür ist die Zustimmung des Vermieters nötig. Der Unterschied seit Oktober 2024: Du hast darauf grundsätzlich einen Anspruch (§ 554 BGB). Ein einfaches Aufstellen auf dem eigenen Balkonboden ohne Befestigung ist rechtlich meist unkritischer.
Kann der Vermieter trotzdem Nein sagen?
Nur in Ausnahmefällen. Ablehnen darf er, wenn ihm die konkrete Maßnahme unzumutbar ist – etwa wegen Gefährdung der Gebäudesicherheit, Denkmalschutz oder wenn eine deutlich schonendere Montage möglich wäre. Über die Art der Befestigung darf er also mitbestimmen, ein grundsätzliches Verbot ist aber in der Regel nicht mehr zulässig.
Ist dieses Schreiben rechtlich bindend?
Nein. Es ist eine formelle Bitte um Zustimmung und dient als sauberer, nachweisbarer Erstkontakt. Es ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit oder Ablehnung kann eine Mieterberatung oder ein Fachanwalt für Mietrecht helfen.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Der Brief wird komplett in deinem Browser erzeugt. Es werden keine Daten an unseren Server gesendet, nichts gespeichert und keine E-Mail abgefragt. Sobald du die Seite schließt, sind die Eingaben weg.
Wie mache ich ein PDF daraus?
Klick auf „Drucken / als PDF speichern“ und wähle im Druckdialog deines Browsers „Als PDF speichern“ als Ziel. Gedruckt wird nur der Brief – Menü, Formular und Fußzeile werden automatisch ausgeblendet.