Mainz: bis 200 € für Haushalte mit geringem Einkommen
Einmalig bis zu 200 € pro Haushalt für ein neues Balkonkraftwerk (Einspeiseleistung max. 800 W, Modulleistung bis 2 kW). Nur für Mieter:innen und Eigentümer:innen mit geringem Einkommen bis zur Grenze nach § 13 Abs. 2 LWoFG plus 10 %. Antrag über die Stabsstelle Wohnraumförderung.