Balkonertrag

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    Balkonkraftwerk-Förderung in Rheinland-Pfalz

    Für Rheinland-Pfalz haben wir aktuell kein landesweites Förderprogramm speziell für Balkonkraftwerke erfasst. Es gilt aber bundesweit die 0 %-Mehrwertsteuer, und einzelne Kommunen fördern zusätzlich. Alles Erfasste findest du hier, mit Status, Betrag und Quelle.

    Landesförderung Rheinland-Pfalz

    Kein landesweites Balkonkraftwerk-Förderprogramm in Rheinland-Pfalz erfasst. Sobald das Land eines auflegt, nehmen wir es hier auf, aktiviere den Förder-Alarm, um benachrichtigt zu werden.

    Kommunale Programme in Rheinland-Pfalz

    Zuschüsse einzelner Städte und Gemeinden. Ob sie für dich gelten, hängt von deiner PLZ ab, prüfe das im Förder-Finder.

    Kommunale Förderung · PLZ 551

    Mainz: bis 200 € für Haushalte mit geringem Einkommen

    offen

    Einmalig bis zu 200 € pro Haushalt für ein neues Balkonkraftwerk (Einspeiseleistung max. 800 W, Modulleistung bis 2 kW). Nur für Mieter:innen und Eigentümer:innen mit geringem Einkommen bis zur Grenze nach § 13 Abs. 2 LWoFG plus 10 %. Antrag über die Stabsstelle Wohnraumförderung.

    Mainz · Stand: 28. August 2026 Zur offiziellen Quelle →
    Kommunale Förderung · PLZ 542

    Trier: KIPKI-Förderung von 200 € ausgelaufen

    ausgelaufen

    Pauschal 200 € je Balkonsolaranlage aus dem Landesprogramm KIPKI (Budget 500.000 €). Das Programm ist zum 31.03.2026 ausgelaufen, nur bis zu diesem Stichtag gestellte Anträge werden noch berücksichtigt.

    Trier · Stand: 28. August 2026 Zur offiziellen Quelle →

    Bundesweit: gilt auch in Rheinland-Pfalz

    0 % Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke (§ 12 Abs. 3 UStG)

    offen

    Seit dem 01.01.2023 gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 % auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen, ausdrücklich auch für Balkonkraftwerke ab 300 Watt. Kein Antrag nötig, der Preisvorteil wirkt direkt beim Kauf. Die Regelung ist nicht befristet.

    Zur offiziellen Quelle →

    Hinweis: Förderbudgets sind oft schnell erschöpft und Bedingungen ändern sich. Die Status-Angaben geben den letzten von uns geprüften Stand wieder. Kläre die aktuellen Konditionen immer über die verlinkte offizielle Quelle und stelle den Antrag in der Regel vor dem Kauf.

    Quelle: finanztip.de, co2online.de & offizielle Förderstellen · Stand: 28. August 2026 · Hand-recherchiert · Angaben ohne Gewähr, offizielle Quelle bei jedem Programm verlinkt

    Balkonkraftwerke in Rheinland-Pfalz

    Städte in Rheinland-Pfalz mit den meisten angemeldeten Balkonkraftwerken. Auf der jeweiligen Stadtseite findest du lokale Zahlen, den Ertrag vor Ort und passende Förderung.

    Förder-Alarm für Rheinland-Pfalz

    Wir mailen dir, sobald es in Rheinland-Pfalz eine neue oder wieder geöffnete Balkonkraftwerk-Förderung gibt. Double-Opt-in, jederzeit abbestellbar, kein Spam.

    Der Versand startet in Kürze, die Anmeldung schalten wir dann hier frei.

    Häufige Fragen

    Gibt es in Rheinland-Pfalz eine Landesförderung für Balkonkraftwerke?
    Nein, aktuell haben wir für Rheinland-Pfalz kein landesweites Förderprogramm speziell für Balkonkraftwerke erfasst. Einzelne Kommunen fördern aber, auf dieser Seite findest du die erfassten kommunalen Programme.
    Wie finde ich Förderung für meine Stadt in Rheinland-Pfalz?
    Kommunale Zuschüsse hängen von deiner Postleitzahl ab. Gib sie oben im Förder-Finder ein, wir zeigen dir dann alle passenden Programme deiner Kommune, deines Bundeslandes und bundesweit. Auf dieser Seite listen wir die für Rheinland-Pfalz bereits erfassten kommunalen Programme.
    Gilt die bundesweite 0 % Mehrwertsteuer zusätzlich?
    Ja. Der Nullsteuersatz auf Balkonkraftwerke gilt seit 2023 in ganz Deutschland und wird beim Kauf automatisch angesetzt, zusätzlich zu einem eventuellen Landes- oder Kommunalzuschuss. Ob sich mehrere Zuschüsse kombinieren lassen, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen ab.
    Was bedeuten die Status-Angaben?
    „offen“ = Anträge sind derzeit möglich. „erschöpft“ = Budget aufgebraucht. „ausgelaufen“ = Programm regulär beendet. „angekündigt“ = geplant, aber noch nicht gestartet. „zu prüfen“ = Bedingungen nicht abschließend bestätigt. Bitte offizielle Quelle prüfen.

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