Balkonertrag

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    Balkonkraftwerk-Förderung in Schleswig-Holstein

    Schleswig-Holstein fördert Balkonkraftwerke auf Landesebene. Hier findest du das Landesprogramm, kommunale Zuschüsse einzelner Städte und die bundesweite 0 %-Mehrwertsteuer, jeweils mit Status, Betrag und offizieller Quelle.

    Landesförderung Schleswig-Holstein

    Landesförderung

    Schleswig-Holstein: Landesförderung nicht fortgeführt

    ausgelaufen

    Das Landesprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger förderte Balkon-PV mit bis zu 200 €. Die Landesregierung führt das gestoppte Programm aus Haushaltsgründen nicht fort; nur vor dem 16.11.2023 eingegangene Anträge werden noch bearbeitet.

    Schleswig-Holstein · Stand: 28. August 2026 Zur offiziellen Quelle →

    Kommunale Programme in Schleswig-Holstein

    Zuschüsse einzelner Städte und Gemeinden. Ob sie für dich gelten, hängt von deiner PLZ ab, prüfe das im Förder-Finder.

    Kommunale Förderung · PLZ 241

    Kiel: Solarstadt Kiel für 2026 ausgesetzt

    erschöpft

    Die Förderung haushaltsbezogener Solarpanele (Solarstadt Kiel) ist ausgesetzt. Die Ratsversammlung hat am 16.10.2025 beschlossen, das Programm im Haushaltsjahr 2026 auszusetzen; die Mittel für 2025 sind vollständig ausgeschöpft. Neue Anträge sind nicht möglich, vollständig eingereichte Anträge werden noch bearbeitet.

    Kiel · Stand: 28. August 2026 Zur offiziellen Quelle →

    Bundesweit: gilt auch in Schleswig-Holstein

    0 % Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke (§ 12 Abs. 3 UStG)

    offen

    Seit dem 01.01.2023 gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 % auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen, ausdrücklich auch für Balkonkraftwerke ab 300 Watt. Kein Antrag nötig, der Preisvorteil wirkt direkt beim Kauf. Die Regelung ist nicht befristet.

    Zur offiziellen Quelle →

    Hinweis: Förderbudgets sind oft schnell erschöpft und Bedingungen ändern sich. Die Status-Angaben geben den letzten von uns geprüften Stand wieder. Kläre die aktuellen Konditionen immer über die verlinkte offizielle Quelle und stelle den Antrag in der Regel vor dem Kauf.

    Quelle: finanztip.de, co2online.de & offizielle Förderstellen · Stand: 28. August 2026 · Hand-recherchiert · Angaben ohne Gewähr, offizielle Quelle bei jedem Programm verlinkt

    Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein

    Städte in Schleswig-Holstein mit den meisten angemeldeten Balkonkraftwerken. Auf der jeweiligen Stadtseite findest du lokale Zahlen, den Ertrag vor Ort und passende Förderung.

    Förder-Alarm für Schleswig-Holstein

    Wir mailen dir, sobald es in Schleswig-Holstein eine neue oder wieder geöffnete Balkonkraftwerk-Förderung gibt. Double-Opt-in, jederzeit abbestellbar, kein Spam.

    Der Versand startet in Kürze, die Anmeldung schalten wir dann hier frei.

    Häufige Fragen

    Gibt es in Schleswig-Holstein eine Landesförderung für Balkonkraftwerke?
    Ja. In Schleswig-Holstein gibt es aktuell mindestens ein landesweites Förderprogramm: „Schleswig-Holstein: Landesförderung nicht fortgeführt“ (Status: ausgelaufen). Die genauen Bedingungen und den aktuellen Stand findest du bei der offiziellen Quelle, die wir beim Programm verlinken.
    Wie finde ich Förderung für meine Stadt in Schleswig-Holstein?
    Kommunale Zuschüsse hängen von deiner Postleitzahl ab. Gib sie oben im Förder-Finder ein, wir zeigen dir dann alle passenden Programme deiner Kommune, deines Bundeslandes und bundesweit. Auf dieser Seite listen wir die für Schleswig-Holstein bereits erfassten kommunalen Programme.
    Gilt die bundesweite 0 % Mehrwertsteuer zusätzlich?
    Ja. Der Nullsteuersatz auf Balkonkraftwerke gilt seit 2023 in ganz Deutschland und wird beim Kauf automatisch angesetzt, zusätzlich zu einem eventuellen Landes- oder Kommunalzuschuss. Ob sich mehrere Zuschüsse kombinieren lassen, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen ab.
    Was bedeuten die Status-Angaben?
    „offen“ = Anträge sind derzeit möglich. „erschöpft“ = Budget aufgebraucht. „ausgelaufen“ = Programm regulär beendet. „angekündigt“ = geplant, aber noch nicht gestartet. „zu prüfen“ = Bedingungen nicht abschließend bestätigt. Bitte offizielle Quelle prüfen.

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