Freiburg im Breisgau: Mittel für 2026 ausgeschöpft
Die Mittel des Programms Klimafreundlich Wohnen sind für 2026 vollständig ausgeschöpft, neue Anträge (auch für Balkon-PV) sind nicht möglich. Antragstellung laut Stadt erst wieder ab dem 01.01.2027.
Für Baden-Württemberg haben wir aktuell kein landesweites Förderprogramm speziell für Balkonkraftwerke erfasst. Es gilt aber bundesweit die 0 %-Mehrwertsteuer, und einzelne Kommunen fördern zusätzlich. Alles Erfasste findest du hier, mit Status, Betrag und Quelle.
Kein landesweites Balkonkraftwerk-Förderprogramm in Baden-Württemberg erfasst. Sobald das Land eines auflegt, nehmen wir es hier auf, aktiviere den Förder-Alarm, um benachrichtigt zu werden.
Zuschüsse einzelner Städte und Gemeinden. Ob sie für dich gelten, hängt von deiner PLZ ab, prüfe das im Förder-Finder.
Die Mittel des Programms Klimafreundlich Wohnen sind für 2026 vollständig ausgeschöpft, neue Anträge (auch für Balkon-PV) sind nicht möglich. Antragstellung laut Stadt erst wieder ab dem 01.01.2027.
Die seit 01.07.2026 geltende Richtlinie Rationelle Energieverwendung fördert PV auf Dach- und Fassadenflächen, schließt steckerfertige Photovoltaikanlagen aber ausdrücklich aus. Die frühere Balkonmodul-Förderung der Stadt besteht nicht mehr.
Das Programm des Landkreises Heilbronn (100 € je Steckersolargerät, gestartet am 01.08.2023) ist abgeschlossen, die Fördermittel von 100.000 € sind vollständig ausgeschöpft. Die Stadt Heilbronn bietet keinen eigenen Balkonkraftwerk-Zuschuss an.
Pauschal 150 € je Anlage und Wohneinheit (Maßnahme B.8 der Breitenförderung). Gefördert werden nur Balkon-PV-Anlagen, die am Balkon, an der Fassade oder auf kleineren Nebengebäuden wie Garage oder Gartenschuppen installiert sind.
Beim Neustart der Mannheimer Förderprogramme am 11.03.2026 ist die Förderung für Balkonsolaranlagen weggefallen. Der SolarBonus 2026 fördert nur noch fest installierte PV-Anlagen, etwa an Fassaden, auf Gründächern und an Mehrfamilienhäusern.
50 % der förderfähigen Kosten, max. 250 €, für Balkonkraftwerke, die ab dem 24.03.2026 angeschafft wurden. Antrag bei der keep gGmbH (Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim). Gilt, solange die eingestellten Haushaltsmittel reichen.
Die seit 01.05.2026 geltende Förderrichtlinie der Solaroffensive sieht keine Pauschale für steckerfertige Balkonmodule mehr vor; gefördert werden nur noch Begleitmaßnahmen bei Dach- und Fassaden-PV sowie Speicher. Die Fördermittel für 2026 sind zudem ausgeschöpft.
75 % der Anschaffungskosten, max. 800 € je Wohnung, ausschließlich für Inhaber:innen einer KreisBonusCard oder KreisBonusCard extra. Nur Anlagen an Wohngebäuden im Tübinger Stadtgebiet; Antragstellung derzeit möglich.
50 % der Kosten, max. 100 € je Wohneinheit. Das Ulmer Energieförderprogramm wird wegen begrenzter Haushaltsmittel zum 31.08.2026 gestoppt. Anträge mit Schlussrechnung nur noch bis zum 31.08.2026; ab dem 01.09.2026 werden keine Anträge mehr angenommen.
Seit dem 01.01.2023 gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 % auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen, ausdrücklich auch für Balkonkraftwerke ab 300 Watt. Kein Antrag nötig, der Preisvorteil wirkt direkt beim Kauf. Die Regelung ist nicht befristet.
Zur offiziellen Quelle →Hinweis: Förderbudgets sind oft schnell erschöpft und Bedingungen ändern sich. Die Status-Angaben geben den letzten von uns geprüften Stand wieder. Kläre die aktuellen Konditionen immer über die verlinkte offizielle Quelle und stelle den Antrag in der Regel vor dem Kauf.
Quelle: finanztip.de, co2online.de & offizielle Förderstellen · Stand: 28. August 2026 · Hand-recherchiert · Angaben ohne Gewähr, offizielle Quelle bei jedem Programm verlinkt
Städte in Baden-Württemberg mit den meisten angemeldeten Balkonkraftwerken. Auf der jeweiligen Stadtseite findest du lokale Zahlen, den Ertrag vor Ort und passende Förderung.
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